Eine Tierkrankenversicherung schützt Sie und Ihren Hund bzw. Ihre Katze vor hohen finanziellen Belastungen infolge…
Wildtiere
Manchmal werden bei uns gefundene kranke oder verletzte Wildtiere vorgestellt. Viele Finder hoffen, dass diese Tiere bei uns abgegeben werden können und wir die Behandlung oder Weiterversorgung übernehmen. Das ist für uns gesetzlich und logistisch nicht möglich. Der Finder trägt die volle Verantwortung und Haftung für das gefundene Tier ab dem Moment, in dem er das Tier an sich nimmt.
Wir können, wenn Sie dieses wünschen, die nötige veterinärmedizinische Behandlung übernehmen. Für die Pflege und das Aufpäppeln ist der Finder zuständig, da er die Verantwortung für das Tier übernommen hat. Dazu gehört auch, dass alle anfallenden Kosten, z.B. Pflegeutensilien, Futter und Tierarztkosten zu übernehmen sind.
Gesetzliche Situation:
Es ist erlaubt, Wildtiere in Not, die nicht unter das Jagdrecht fallen, mitzunehmen und zu versorgen. Sobald die Tiere genesen sind, müssen sie wieder in ihr natürliches Umfeld gebracht werden.
Rehe, Füchse, Feldhasen, Waschbären, Wildenten und Greifvögel fallen unter das Jagdrecht. Diese Tiere dürfen auch in Notsituationen nicht mitgenommen werden. Hier ist umgehend der zuständige Jäger, die Polizei oder das Ordnungsamt zu informieren, sonst macht man sich der Wilderei schuldig. Die Meldung bei der entsprechenden Behörde erfolgt durch den Finder des Tieres.
Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen, die Hilfe anbieten: B U N D Darmstadt