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"Wenn wir schon verreisen müssen ... dann bitte sicher!" • Foto: Tacheles PR, Kerstin Hendess

Reiseschutz 2019 für Ihr Tier – und für Sie!

Frankfurt, 15. Juni 2019 (tac). Wenn einer eine Reise tut …
… dann muss er oder sie einiges vorbereiten. Und wenn Hund oder Katze mitreisen soll, dann noch einiges mehr.

  • Für Sie persönlich ist sicher der individuelle Schutz Ihres Tieres (und Ihrer Familie) am wichtigsten. Dazu zählen
  • Impfungen,
  • der Schutz vor Flöhen, Zecken und Sandmücken, die weitere Parasiten oder Krankheiten übertragen können,
  • ein tierspezifische Reiseapotheke,
  • gegebenenfalls bestimmte Futterergänzungen.

Hierzu beraten wir sie gern individuell in unserer Praxis.

Aufwendiger sind häufig die Vorbereitungen, die mit den Vorgaben der einzelnen Länder bzw. für diese verbunden sind. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig damit auseinanderzusetzen, um böse Überraschungen an der Grenze zu vermeiden – zumal sich Vorgaben manchmal ändern.

Ausführliche länderspezifische Informationen bieten z.B. Pets onTour oder Tierschutzbund.

Grundsätzlich sind für Hund, Katze oder Frettchen nötig (*) bei

1. Reisen in EU-Länder

  • ein „Reisepass“, also der blauen EU-Heimtierpass und eine darin bestätigte
  • mindestens 21 Tage alte gültige Impfung gegen Tollwut.
  • eine Kennzeichnung mit Mikrochip (eine gut lesbare Tätowierung ist zulässig, wenn sie vor dem 3.7.2011 gesetzt wurde).
  • eine bestätigte Behandlung gegen Bandwürmer (in Finnland, Malta, Großbritannien und Irland).

Mit dem 1. Januar 2012 haben auch Großbritannien, Malta, Schweden und Irland die EU-Bestimmungen übernommen: Hund, Katze und Frettchen brauchen keinen Tollwut-Bluttest und keine Zeckenbehandlung mehr.

Achtung: Für sogenannte Kampfhunde wie Pitbull oder Bullterrier, aber auch Dobermann oder Rottweiler gelten in vielen EU-Ländern besondere Bestimmungen. Hier sollten Sie sich mit den jeweiligen Konsulaten in Verbindung setzen.

Welpen: Auch Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz in Deutschland bzw. andere Länder ein- oder durchreisen. Da eine Tollwut-Erstimpfung frühestens im Alter von 12 Wochen möglich ist und ein wirksamer Impfschutz erst nach weiteren 21 Tagen besteht, dürfen Welpen frühestens mit 15 Wochen Grenzen überqueren.

2. Reisen außerhalb der EU

Bei Reisen außerhalb der EU werden zwei Gruppen sogenannter „Drittländer“ (mit zufriedenstellendem Status in Bezug auf Tollwut bzw. nachgewiesenen Bekämpfungsprogrammen) sowie nicht-gelistete Drittländer (hier ist die Tollwutsituation unklar oder bedenklich) unterschieden:

2.1 Reisen außerhalb der EU – Gruppe 1

  • Für Andorra, Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz oder Vatikanstadt, gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie innerhalb der EU. Jedoch sollten Sie darauf achten, dass Pass und Tollwutimpfung auch noch gültig sind, wenn Sie zurückkommen, also wieder in die EU einreisen!

2.2 Für Gruppe 2 gilt zusätzlich:

  • Das Tier darf nur in Begleitung einer verantwortlichen Person (nicht notwendigerweise der Besitzer) wieder nach Deutschland einreisen. Diese muss schriftlich belegen, dass das Tier nicht den Besitzer wechseln wird. DAS GILT AUCH FÜR TIERE, DIE SIE IM AUSLAND ADOPTIEREN!
  • Die Einfuhr ist nur auf direktem Wege erlaubt. Soll ein Tier ein nicht-gelistetes Drittland passieren, muss der Halter mit einer Selbsterklärung bestätigen, dass das Tier bei der Durchreise keinen Kontakt zu Tollwut-empfänglichen Tieren hatte und dass es das Beförderungsmittel bzw. den Flughafen nicht verlassen hat.

2.3 Reisen in nicht gelistete Drittländer

Für nichtgelistete Drittländer, zu denen beispielsweise auch Serbien, Montenegro oder die Türkei zählen, sind zusätzlich erforderlich:

  • ein Bluttest auf Tollwut-Antikörper in einem zugelassenen EU-Labor – frühestens 30 Tage nach Impfung. (Achtung: Für Tiere, die Sie dort adoptieren, gilt bei der Einreise nach Deutschland eine Dreimonatsfrist!)
  • Anmeldung des Tieres beim Zoll bei Wiedereinreise nach Deutschland.
  • gegebenenfalls die Wahl eines zulässigen Flughafens.

Zusätzlich für die Türkei:

  • Für Hunde: Impfung gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis und Leptospirose mit Eintrag im Impfpass des Tieres – mindestens 15 Tage vor Einreise. Die Gültigkeit vorheriger Impfungen darf nicht überschritten sein.
  • Für alle Tiere: Tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis, ausgestellt bis zu 15 Tagen vor der Einreise.

Das ist Ihnen alles zu viel und Sie sind ohnehin unsicher, ob Sie Ihrem Tier eine Reise zumuten möchten? Sie wissen nicht, was tun mit Vogel oder Nagetier?
Sprechen Sie uns an: Wir können einige Anbieter von Tierpensionen bzw. –sittern empfehlen, die Ihr Tier im gewohnten Zuhause betreuen.

(*) Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen, übernehmen aber keine Haftung für Richtigkeit und/oder Veränderungen der rechtlichen Bestimmungen.

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